§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungen, Seminaren, Workshops, Fachtagungen, Zertifikatskursen, Qualifizierungsmaßnahmen, Online-Seminaren, Webinaren sowie vergleichbaren Bildungsangeboten der fachpool gGmbH, Herner Str. 414, 44807 Bochum, Telefon 02323 / 99 38 59-0, E-Mail: info@fachpool.de, nachfolgend „fachpool“ genannt.

(2) Vertragspartner ist die natürliche oder juristische Person beziehungsweise Institution, die die jeweilige Veranstaltung bucht. Teilnehmer*in ist die Person, die tatsächlich an der Veranstaltung teilnimmt. Vertragspartner und Teilnehmer*in können identisch sein.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmer*innen im Sinne des § 14 BGB, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Gruppen gelten.

(4) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn fachpool ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(5) Individuelle Vereinbarungen sowie besondere, für einzelne Weiterbildungen ausdrücklich vereinbarte Teilnahmebedingungen gehen diesen AGB vor.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung einer Veranstaltung auf der Internetseite von fachpool, in Veranstaltungsprogrammen, Flyern, Prospekten oder sonstigen Veröffentlichungen stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Die Anmeldung kann über das von fachpool bereitgestellte Online-Buchungssystem, per E-Mail, schriftlich oder über ein sonstiges von fachpool vorgesehenes Anmeldeverfahren erfolgen.

(3) Mit der Anmeldung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der ausgewählten Veranstaltung ab.

(4) Bei einer Online-Buchung kann der Vertragspartner seine Angaben vor Abgabe der Bestellung überprüfen und erforderlichenfalls korrigieren.

(5) Der Vertrag kommt erst durch die Annahme der Anmeldung durch fachpool zustande. Die Annahme erfolgt grundsätzlich durch eine Buchungs- oder Anmeldebestätigung in Textform, insbesondere per E-Mail. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung stellt nur dann bereits eine Vertragsannahme dar, wenn dies darin ausdrücklich erklärt wird.

(6) fachpool kann eine Anmeldung insbesondere ablehnen, wenn die Höchstteilnehmerzahl erreicht ist oder die in der jeweiligen Ausschreibung vorgesehenen Teilnahme- oder Qualifikationsvoraussetzungen nicht erfüllt werden.

§ 3 Leistungsumfang und Durchführung

(1) Inhalt, Umfang, Dauer, Termine, Veranstaltungsort und Veranstaltungsform ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

(2) fachpool ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische oder organisatorische Anpassungen vorzunehmen, soweit der wesentliche Inhalt, der Charakter und das mit der Veranstaltung verfolgte Lernziel hierdurch nicht wesentlich verändert werden.

(3) fachpool ist berechtigt, angekündigte Referent*innen aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung, durch andere für das jeweilige Thema fachlich geeignete Referent*innen zu ersetzen. Allein der Wechsel einer Referentin oder eines Referenten berechtigt nicht zur kostenfreien Stornierung, sofern Inhalt und Qualität der Veranstaltung im Wesentlichen erhalten bleiben.

(4) Eine nur teilweise Teilnahme, ein verspätetes Erscheinen oder ein vorzeitiges Verlassen einer Veranstaltung führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung der vereinbarten Teilnahmegebühr.

§ 4 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung beziehungsweise Buchungsbestätigung ausgewiesenen Teilnahmegebühren.

(2) Soweit Umsatzsteuer anfällt, wird diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausgewiesen. Ist die jeweilige Leistung von der Umsatzsteuer befreit, erfolgt kein gesonderter Umsatzsteuerausweis.

(3) Die Teilnahmegebühr wird nach Rechnungsstellung fällig und ist, sofern auf der Rechnung oder in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.

(4) Bei längerfristigen oder mehrteiligen Weiterbildungen können Ratenzahlungen vereinbart werden. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und sonstige persönliche Nebenkosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, soweit in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

(6) Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 5 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher*innen

(1) Ist der Vertragspartner Verbraucher*in im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit dieses nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen ist.

(2) Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zur Widerrufsfrist und zu den Folgen eines Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von fachpool einschließlich Muster-Widerrufsformular, die Verbraucher*innen vor beziehungsweise bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht ist von dem in § 6 geregelten vertraglichen Recht zur Stornierung zu unterscheiden.

(4) Soll eine gebuchte Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während einer bestehenden Widerrufsfrist beginnen, gelten hinsichtlich eines möglichen Wertersatzes und des Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte werden durch die nachfolgenden Stornierungsregelungen nicht eingeschränkt.

§ 6 Stornierung durch den Vertragspartner

1. Allgemeines

(1) Eine Stornierung muss gegenüber fachpool in Textform, insbesondere per E-Mail an info@fachpool.de, erklärt werden.

(2) Maßgeblich für die Einhaltung der nachfolgenden Fristen ist der Zugang der Stornierung bei fachpool.

(3) Eine Stornierung ist bis einschließlich 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.

2. Präsenzveranstaltungen

Bei einer späteren Stornierung gelten folgende Stornopauschalen:

27 bis einschließlich 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 150,00 €, höchstens jedoch die vereinbarte Teilnahmegebühr.

14 Kalendertage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.

3. Online-Seminare

Als Online-Seminar gilt grundsätzlich eine online durchgeführte Veranstaltung, die hinsichtlich Umfang und Inhalt einem Seminar entspricht und nicht lediglich als Webinar beziehungsweise Online-Kurzveranstaltung angeboten wird.

Bei einer Stornierung gelten folgende Stornopauschalen:

27 bis einschließlich 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100,00 €, höchstens jedoch die vereinbarte Teilnahmegebühr.

7 Kalendertage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.

Bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.

4. Webinare und Online-Kurzveranstaltungen

Bei Webinaren und vergleichbaren Online-Kurzveranstaltungen gelten folgende Stornopauschalen:

27 bis einschließlich 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25,00 €, höchstens jedoch die vereinbarte Teilnahmegebühr.

7 Kalendertage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.

Bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.

5. Nachweis eines geringeren Schadens

Bei sämtlichen in diesem Paragraphen vorgesehenen Stornopauschalen bleibt dem Vertragspartner ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass fachpool aufgrund der Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

In diesem Fall ist anstelle der vorgesehenen Stornopauschale lediglich der tatsächlich entstandene beziehungsweise nachgewiesene geringere Schaden zu zahlen. Gesetzliche Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.

§ 7 Umbuchung und Ersatzteilnehmer*innen

(1) Bis einschließlich 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kann eine Buchung, soweit organisatorisch möglich und für die gewünschte Veranstaltung ein freier Platz vorhanden ist, kostenfrei auf eine andere Veranstaltung von fachpool umgebucht werden.

(2) Bei einer späteren Umbuchung entscheidet fachpool im Einzelfall über deren Möglichkeit. Ein Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.

(3) Anstelle der angemeldeten Person kann grundsätzlich eine geeignete Ersatzperson benannt werden, sofern diese die für die Veranstaltung vorgesehenen Teilnahme- und Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt.

(4) Wird eine geeignete Ersatzperson rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn benannt und übernimmt diese beziehungsweise ein für sie zahlender Dritter das bestehende Vertragsverhältnis vollständig zu den vereinbarten Konditionen, entstehen keine Stornokosten.

(5) Die Änderung der teilnehmenden Person ist fachpool möglichst frühzeitig in Textform mitzuteilen.

§ 8 Krankheit von Teilnehmer*innen

(1) Kann eine angemeldete Person aus nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen kurzfristig nicht an einer Veranstaltung teilnehmen, kann fachpool anstelle der nach § 6 anfallenden Stornopauschale einen Gutschein über die geschuldete beziehungsweise bereits gezahlte Teilnahmegebühr ausstellen.

(2) Voraussetzung ist die Vorlage einer geeigneten ärztlichen Bescheinigung über die Teilnahmeunfähigkeit. Angaben zur konkreten Diagnose sind nicht erforderlich.

(3) Der Gutschein ist ab Ausstellung drei Jahre gültig und kann für andere offene Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen von fachpool verwendet werden, sofern für die jeweilige Veranstaltung freie Plätze vorhanden sind.

(4) Eine Barauszahlung des Gutscheins ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Ansprüche entgegenstehen.

(5) Wird ein Gutschein nach dieser Regelung ausgestellt, fällt keine zusätzliche Stornopauschale nach § 6 an.

§ 9 Mehrteilige Weiterbildungen, Zertifikatskurse und Lehrgänge

(1) Wird eine mehrteilige Weiterbildung, ein Zertifikatskurs oder ein Lehrgang als einheitliche Gesamtmaßnahme gebucht, gilt der erste Veranstaltungstag beziehungsweise der Beginn des ersten Moduls als Veranstaltungsbeginn im Sinne der Stornierungsregelungen.

(2) Das Fernbleiben von einzelnen Modulen oder Veranstaltungstagen führt grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Reduzierung der Teilnahmegebühr.

(3) Für einzelne Qualifizierungsmaßnahmen können ergänzende Teilnahmebedingungen vereinbart werden, insbesondere bezüglich Anwesenheitspflichten, Fehlzeiten, Prüfungen, Leistungsnachweisen, Zertifikatsvoraussetzungen oder Nachholmöglichkeiten.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(5) Sollte ein Bildungsangebot als Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes einzuordnen sein, gehen die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Fernunterrichtsschutzgesetzes diesen AGB vor.

§ 10 Absage von Veranstaltungen durch fachpool

(1) fachpool ist berechtigt, Veranstaltungen insbesondere wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen.

(2) Eine Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl soll grundsätzlich spätestens erfolgen:

zehn Kalendertage vor einer Präsenzveranstaltung,

fünf Kalendertage vor einem Online-Seminar und

einen Kalendertag vor einem Webinar.

(3) Bei Umständen, die fachpool nicht vorhersehen oder nicht vermeiden konnte, insbesondere bei kurzfristiger Erkrankung oder sonstiger Verhinderung einer Referentin oder eines Referenten, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, erheblichen technischen Störungen oder einer kurzfristigen Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsortes, kann eine Absage auch kurzfristiger erfolgen.

(4) Wird eine Veranstaltung vollständig abgesagt, erstattet fachpool bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurück. Statt einer Rückzahlung kann auf Wunsch des Vertragspartners eine kostenfreie Umbuchung oder eine Gutschrift vereinbart werden.

(5) Ein Anspruch darauf, dass eine Gutschrift anstelle einer Erstattung angenommen werden muss, besteht nicht.

§ 11 Termin-, Orts- und Formatänderungen

(1) fachpool darf aus sachlichem Grund Änderungen des Veranstaltungsortes, des Veranstaltungszeitpunkts oder – soweit dies unter Berücksichtigung des Veranstaltungsinhalts zumutbar ist – der Veranstaltungsform vornehmen.

(2) Wird eine Präsenzveranstaltung vollständig in eine Online-Veranstaltung umgewandelt oder umgekehrt oder wird ein Termin wesentlich verlegt, kann der Vertragspartner kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Teilnahme an der geänderten Veranstaltung nicht zumutbar ist.

(3) Das Recht nach Absatz 2 ist innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung der Änderung gegenüber fachpool in Textform auszuüben.

(4) Bei einem wirksamen Rücktritt werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.

§ 12 Supervisionen, Beratungen und vergleichbare Einzeltermine

Soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, gelten für verbindlich vereinbarte Supervisions-, Beratungs- und vergleichbare Einzeltermine folgende Stornierungsbedingungen:

Absage mindestens sieben Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei.

Absage sechs bis vier Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars.

Absage drei Kalendertage oder weniger vor dem Termin sowie Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass fachpool kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 13 Online-Veranstaltungen und technische Voraussetzungen

(1) Für die Teilnahme an Online-Veranstaltungen sind eine geeignete Internetverbindung sowie geeignete Hard- und Software erforderlich.

(2) Soweit fachpool bestimmte technische Voraussetzungen vorgibt, werden diese vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.

(3) fachpool haftet nicht für technische Störungen, die ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person stammen.

(4) Ist die Teilnahme aufgrund einer wesentlichen technischen Störung im Verantwortungsbereich von fachpool nicht oder nur in unerheblichem Umfang möglich, wird fachpool nach eigener Wahl eine angemessene Ersatzleistung beziehungsweise einen Ersatztermin anbieten oder die auf den ausgefallenen Leistungsteil entfallende Teilnahmegebühr erstatten.

(5) Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 14 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

(1) Teilnehmer*innen dürfen Veranstaltungen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von fachpool sowie gegebenenfalls der betroffenen Referent*innen und Teilnehmer*innen weder ganz noch teilweise in Bild oder Ton aufzeichnen. Dies gilt insbesondere für Audioaufnahmen, Videoaufnahmen, Bildschirmaufzeichnungen und vergleichbare digitale Aufzeichnungen.

(2) Möchte fachpool eine Veranstaltung aufzeichnen und können Teilnehmer*innen dabei identifiziert werden, erfolgt eine solche Aufzeichnung nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Voraussetzungen.

(3) Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

(4) Allein durch Anmeldung oder Teilnahme an einer Veranstaltung wird keine pauschale Einwilligung in die Aufzeichnung oder Veröffentlichung eigener Bild-, Ton-, Chat- oder Redebeiträge erteilt.

§ 15 Lehrmaterialien, Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Veranstaltungsunterlagen, Präsentationen, Skripte, Arbeitsblätter, Videos, Audiodateien und sonstige von fachpool oder den eingesetzten Referent*innen zur Verfügung gestellte Materialien können urheberrechtlich geschützt sein.

(2) Die Teilnehmer*innen erhalten hieran ausschließlich die zur persönlichen Nutzung im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung erforderlichen Nutzungsrechte.

(3) Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet, soweit nicht eine gesetzliche Erlaubnis besteht.

§ 16 Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate

(1) Teilnahmebescheinigungen werden entsprechend der tatsächlichen Teilnahme ausgestellt.

(2) Soweit die Erteilung eines Zertifikats von bestimmten Voraussetzungen abhängt, insbesondere einer Mindestanwesenheit, Leistungsnachweisen, Prüfungen, Projektarbeiten oder sonstigen Leistungen, ergeben sich diese Voraussetzungen aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung oder den ergänzenden Teilnahmebedingungen.

(3) Die bloße Zahlung der Teilnahmegebühr begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Zertifikats, wenn die dafür vorgesehenen fachlichen oder formalen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden.

§ 17 Haftung

(1) fachpool haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von fachpool, seinen gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen beruhen.

(2) fachpool haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von fachpool auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

(6) fachpool übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Teilnahme an einer Veranstaltung ein bestimmter beruflicher, wirtschaftlicher oder persönlicher Erfolg erzielt wird, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich als geschuldete Leistung vereinbart wurde.

(7) Die im Rahmen von Veranstaltungen vermittelten Informationen ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Medizin- oder sonstige fachliche Beratung, sofern eine solche Beratung nicht ausdrücklich Gegenstand der Veranstaltung ist.

§ 18 Datenschutz

(1) fachpool verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Personenbezogene Daten dürfen insbesondere verarbeitet werden, soweit dies zur Bearbeitung der Anmeldung, Durchführung und Organisation der Veranstaltung, Abrechnung, Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikaten sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

(3) Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung und den entsprechenden Datenschutzinformationen von fachpool.

§ 19 Verbraucherschlichtung

fachpool ist nicht bereit und – soweit keine gesetzliche Verpflichtung im konkreten Einzelfall besteht – nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gegenüber Verbraucher*innen gilt die Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates, in dem die Verbraucher*innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht entzogen wird.

(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von fachpool als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Gegenüber Verbraucher*innen gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen nur dann einer bestimmten Form, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(3) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Gesetzliche Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.

 

Diese AGB sind gültig ab 01.10.2026

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