Ambulante Familienhilfen (FUD & SPFH)

Familienunterstützender Dienst (FuD)

Wenn Familien sich in einer schwierigen Lebensphase befinden, kommt oft die Betreuung, Versorgung und Pflege der Kinder zu kurz. Die Familien sind im Bereich der Alltagsstrukturierung und Haushaltsführung meist überfordert. Der FuD begleitet, unterstützt, berät und motiviert die Familien bei der Bewältigung der täglichen Herausforderungen.

Nach dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“ bringt der FuD die nötige Entlastung.

Ziel: Die Familien können eigenständig eine angemessene Versorgung und Betreuung ihrer Kinder in einem gesunden (Wohn-)Umfeld.

Mögliche Aufgaben der FuD-Fachkräfte: 

  • Anleitung bei der Grundreinigung der Wohnung
  • Unterstützung bei Entrümpelung (Hausmeistertätigkeit)
  • Beratung bei Erziehungsfragen; Aufzeigen alternativer Hilfsangebote
  • Alltagsstabilisierung durch Haushaltsplanung sowie Beratung und Begleitung bei alltagspraktischen Aufgaben (Kleider- und Wäschepflege, Einkauf, angemessener Umgang mit Geld , Ernährung/Gesundheit und Zubereitung von Mahlzeiten, Versorgung und Pflege der Kinder, etc.)
  • Aufzeigen einer altersgemäßen Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
  • Teilnahme an Gemeinschaft und Gesellschaft
  • Weitere Leistungen nach Absprache

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) mit interkultureller Kompetenz 

Die sozialpädagogische Familienhilfe basiert auf der gesetzlichen Grundlage des § 27 i. V. m. § 31 SGB VIII. Dieses Hilfeangebot richtet sich an Familien mit unterschiedlicher ethnischer und sozialer Herkunft. Nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ werden die Familienmitglieder im Rahmen einer ambulanten Betreuung beraten und unterstützt, aktiv eigene Problemlagen zu bewältigen.
Die Familienhilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Familie. Die konkreten Arbeitsaufträge an die sozialpädagogische Familienhilfe werden in einem gemeinsamen Gespräch mit der Familie und dem Jugendamt erarbeitet. Die Beratung und Begleitung kann aufgrund der interkulturellen Kompetenz der Familienhilfe auch in der entsprechenden Sprache wie arabisch, türkisch, persisch etc. erfolgen.

Wir sehen unsere Aufgabe darin, Eltern, Großeltern bzw. Sorgeberechtigte und deren Wohnumfeld:

  • in ihrer Persönlichkeit und Erziehungskompetenz zu stärken
  • zu unterstützen, Kompetenzen und Ressourcen (wieder) zu entdecken und zu erweitern
  • entwicklungsfördernd zu beraten
  • zu helfen, Krisen und Konflikte aufzulösen
  • anzuleiten, den Alltag zum Wohle aller Familienmitglieder eigenständig zu bewältigen
  • auferlegte Schutzaufträge nach § 8a zum Kindeswohl zu begleiten
  • den Kontakt zu Ämtern und Institutionen (Schule, Kita, etc.) herzustellen und zu begleiten
  • einen adäquaten Umgang mit den vorhandenen finanziellen Möglichkeiten aufzuzeigen
  • notwendige therapeutische und/oder medizinische Maßnahmen einzuleiten
  • Möglichkeiten einer angemessenen Freizeitbeschäftigung und den Zugang zu einem sozialen Netzwerk aufzuzeigen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Flyern.

 

Quereinstieg in die stationäre Jugendhilfe! 

Zertifizierte praxisintegrierte Qualifizierungsmaßnahme gem. SGB VIII und Eingliederungshilfe gem. SGB IX

Start: 30.09.2024 | Ende: 26.03.2026 | Preis: 2.995,00€

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