Anerkennung gem. §§ 10 f AWbG

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab sofort als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt sind. Details finden Sie im offiziellen Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg.
Anerkennung gem. §§ 10f AWbG