Familienunterstützender Dienst (FuD)

Wenn Familien sich in einer schwierigen Lebensphase befinden, kommt oft die Betreuung, Versorgung und Pflege der Kinder zu kurz. Die Familien sind im Bereich der Alltagsstrukturierung und Haushaltsführung meist überfordert. Der FuD begleitet, unterstützt, berät und motiviert die Familien bei der Bewältigung der täglichen Herausforderungen.

Nach dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“ bringt der FuD die nötige Entlastung.

Ziel: Die Familien können eigenständig eine angemessene Versorgung und Betreuung ihrer Kinder in einem gesunden (Wohn-)Umfeld.

Mögliche Aufgaben der FuD-Fachkräfte:

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) mit interkultureller Kompetenz

Die sozialpädagogische Familienhilfe basiert auf der gesetzlichen Grundlage des § 27 i. V. m. § 31 SGB VIII. Dieses Hilfeangebot richtet sich an Familien mit unterschiedlicher ethnischer und sozialer Herkunft. Nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ werden die Familienmitglieder im Rahmen einer ambulanten Betreuung beraten und unterstützt, aktiv eigene Problemlagen zu bewältigen.
Die Familienhilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Familie. Die konkreten Arbeitsaufträge an die sozialpädagogische Familienhilfe werden in einem gemeinsamen Gespräch mit der Familie und dem Jugendamt erarbeitet. Die Beratung und Begleitung kann aufgrund der interkulturellen Kompetenz der Familienhilfe auch in der entsprechenden Sprache wie arabisch, türkisch, persisch etc. erfolgen.

Wir sehen unsere Aufgabe darin, Eltern, Großeltern bzw. Sorgeberechtigte und deren Wohnumfeld:

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Bitte nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.

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